Videoüberwachung im Fitnessstudio
VG Ansbach, Urteil v. 23.02.2022 – AN 14 K 20.00083 Das VG Ansbach entschied am 23.02.20222 – AN 14 K 20.00083, dass ein Fitnesscenter es zu unterlassen habe, „den Bereich der Trainingsflächen während der allgemeinen Öffnungszeiten mittels optisch-elektronischer Einrichtungen (Videoüberwachung) zu beobachten und Bildaufzeichnungen anzufertigen.“ Es begründete seine Entscheidung damit, dass gemäß Art. 6 [...]