Wenn das Recht plötzlich zu Ihrem Thema wird – kämpfe ich an Ihrer Seite.

Rechtsanwalt Datenschutzberatung für Unternehmen Köln

Dienstleistung im Datenschutzrecht

Datenschutzberatung für Unternehmen – DSGVO-Compliance aus einer Hand

Datenschutz ist längst kein Randthema mehr. Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten – und das tut praktisch jedes – stehen unter dauerhaftem rechtlichem Druck: Die DSGVO verlangt aktuelle Dokumentation, rechtskonforme Prozesse, geschulte Mitarbeitende und einen strukturierten Umgang mit Datenpannen. Wer diese Anforderungen nicht im Griff hat, riskiert empfindliche Bußgelder, Abmahnungen und Vertrauensverluste bei Kunden und Geschäftspartnern.

Gleichzeitig ist DSGVO-Compliance kein Selbstzweck: Gut aufgestellter Datenschutz schafft Vertrauen, ist Voraussetzung für Zertifizierungen und Ausschreibungen und schützt Geschäftsführer persönlich vor Haftungsrisiken. Der Unterschied zwischen einem Unternehmen, das Datenschutz als lästige Pflicht abhakt, und einem, das ihn als strukturierten Prozess betreibt, zeigt sich spätestens dann, wenn eine Behörde oder ein Betroffener aktiv wird.

Allroundlegal bietet Unternehmen Datenschutzberatung, die juristisches Fachwissen mit praktischer Umsetzungskompetenz verbindet. Dieser Text beschreibt, welche Leistungen im Einzelnen angeboten werden, wie die Zusammenarbeit aussieht und für welche Unternehmen externe Datenschutzberatung besonders sinnvoll ist.

Externer Datenschutzbeauftragter: Was er leistet und was er kostet

Der externe Datenschutzbeauftragte (DSB) ist für viele Unternehmen die effizienteste Lösung: Er bringt spezialisiertes Fachwissen mit, agiert unabhängig von internen Weisungshäerarchien, ist kurzfristig einsetzbar und verursacht keine zusätzlichen Personalkosten oder arbeitsrechtlichen Bindungen. Anders als ein intern bestellter DSB, der kündigungsrechtlich besonders geschützt ist, lässt sich ein externer Beauftragter flexibel beauftragen und jederzeit austauschen.

Die Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten bei Allroundlegal umfassen:

  • Information und Beratung: Unterstützung der Geschäftsleitung und der Fachabteilungen bei allen datenschutzrechtlichen Fragen im Tagesgeschäft.
  • Überwachung der Compliance: Regelmäßige Prüfung, ob Verarbeitungsprozesse, Dokumentation und technisch-organisatorische Maßnahmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  • Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden: Erste Kontaktstelle bei Anfragen oder Prüfungen durch Datenschutzaufsichtsbehörden.
  • Betroffenenanfragen: Unterstützung bei der rechtskonformen Bearbeitung von Auskunfts-, Löschungs- und Widerspruchsanfragen.
  • Datenschutz-Folgeabschätzung: Durchführung von DPIAs bei risikoträchtigen Verarbeitungen nach Art. 35 DSGVO.

Die Kosten werden in der Regel als monatliche Pauschale abgerechnet, die sich am Umfang der Verarbeitungstätigkeiten und der Betreuungsintensität orientiert. Das macht Datenschutz zu einer planbaren Größe im Budget.

Wenn Sie prüfen möchten, ob die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen sinnvoll oder gesetzlich verpflichtend ist, sprechen Sie Allroundlegal direkt an.

DSGVO-Erstberatung und Compliance-Analyse: Den eigenen Stand kennen

Viele Unternehmen wissen nicht genau, wo sie datenschutzrechtlich stehen. Eine strukturierte Erstberatung und Compliance-Analyse schafft Klarheit: Welche Verarbeitungsprozesse existieren? Welche Rechtsgrundlagen sind vorhanden oder fehlen? Wo bestehen offene Risiken, die priorisiert adressiert werden müssen?

Die Analyse umfasst typischerweise eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Dokumentation (Verarbeitungsverzeichnis, Datenschutzerklärung, AVVs), eine Bewertung der eingesetzten Tools und Dienstleister sowie eine Einschätzung technisch-organisatorischer Maßnahmen. Das Ergebnis ist ein klares Bild der Compliance-Lage und ein priorisierter Handlungsplan – kein universeller Fragebogen, sondern eine auf das Unternehmen zugeschnittene Analyse.

Der Vorteil einer externen Beratung: Sie bringt einen unverstellten Blick von außen, keine Betriebsblindheit, und kann einschätzen, welche Maßnahmen aufsichtsbehördlich besonders im Fokus stehen.

Wenn Sie nicht sicher sind, wo Ihr Unternehmen datenschutzrechtlich steht, ist eine strukturierte Erstberatung der richtige Ausgangspunkt – bevor eine Prüfung oder ein Vorfall die Fragen stellt.

Datenschutz-Audit: Strukturierte Prüfung mit verwertbarem Ergebnis

Ein Datenschutz-Audit geht über eine einmalige Bestandsaufnahme hinaus: Es ist eine systematische Prüfung aller datenschutzrelevanten Bereiche des Unternehmens, die regelmäßig – etwa jährlich oder anlassbezogen – durchgeführt werden sollte. Anlässe können neue Geschäftsprozesse, der Einsatz neuer Software, Umstrukturierungen oder Änderungen im Datenschutzrecht sein.

Das Audit prüft, ob Verarbeitungsverzeichnisse vollständig und aktuell sind, ob Auftragsverarbeitungsverträge mit allen relevanten Dienstleistern vorliegen, ob technisch-organisatorische Maßnahmen dem Stand der Technik entsprechen und ob interne Prozesse (Betroffenenanfragen, Datenpannenmanagement) funktionstüchtig sind. Das Ergebnis ist ein schriftlicher Prüfbericht mit priorisierten Handlungsempfehlungen.

Für Unternehmen, die Datenschutz gegenüber Kunden, Partnern oder Zertifizierungsstellen nachweisen müssen, ist ein regelmäßiges Audit ein wichtiges Dokumentationsinstrument.

Wenn Sie ein Datenschutz-Audit für Ihr Unternehmen durchführen möchten – anlassbezogen oder als regelmäßige Maßnahme – sprechen Sie Allroundlegal auf Umfang und Ablauf an.

Datenschutz-Schulungen für Mitarbeiter: Wissen, das im Alltag funktioniert

Der häufigste Ausgangspunkt für Datenpannen ist menschliches Versagen: eine falsch adressierte E-Mail, ein unverschlüsselter USB-Stick, ein unachtsamer Umgang mit Kundendaten. DSGVO-Schulungen für Mitarbeiter sind deshalb nicht nur eine Empfehlung, sondern Bestandteil einer funktionierenden Datenschutzorganisation.

Allroundlegal bietet praxisnahe Schulungen an, die auf die konkrete Situation des jeweiligen Unternehmens zugeschnitten sind. Sie richten sich an verschiedene Zielgruppen: Geschäftsführung und Vorstand (Haftungsrisiken, Organisationspflichten), HR und Personalverwaltung (Bewerberdaten, Mitarbeiterdaten, Betriebsrat), Marketing und Vertrieb (Newsletter, CRM, Tracking) sowie IT (technisch-organisatorische Maßnahmen, Datensicherheit).

Schulungen können remote oder in Präsenz durchgeführt werden. Das Schulungsdatum und die Teilnehmerliste werden dokumentiert – als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden, dass das Unternehmen seiner Sensibilisierungspflicht nachgekommen ist.

Wenn in Ihrem Unternehmen Datenschutzschulungen überfällig sind oder Sie neue Mitarbeitende strukturiert einführen möchten, sprechen Sie Allroundlegal auf Format und Inhalte an.

Datenschutz für Websites: Datenschutzerklärung, Cookie-Konzept und Impressum

Die Website ist für die meisten Unternehmen das erste datenschutzrechtlich relevante Berührungsfeld nach außen. Eine fehlerhafte oder veraltete Datenschutzerklärung, ein nicht DSGVO-konformes Cookie-Banner oder ein unvollständiges Impressum sind häufige Angriffspunkte für Abmahnungen und Behördenprüfungen.

Allroundlegal erstellt und prüft Datenschutzerklärungen, die alle eingesetzten Verarbeitungen – von Analyse-Tools über Social-Media-Plugins bis zu Kontaktformularen – vollständig und verständlich abdecken. Zusätzlich werden Cookie-Konzepte entwickelt, die zwischen technisch notwendigen Cookies und einwilligungsbedürftigen Cookies differenzieren und ein rechtskonformes Consent-Management gewährleisten.

Beim Einsatz von Drittdiensten wie Google Analytics, Meta Pixel oder YouTube wird geprüft, ob die Datenübermittlung in Drittländer auf einer tragfähigen Rechtsgrundlage steht und ob zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Impressumspflichten nach § 5 DDG werden dabei ebenfalls berücksichtigt.

Wenn Ihre Datenschutzerklärung veraltet ist, neue Tools eingebunden wurden oder Sie sich bei Ihrem Cookie-Banner nicht sicher sind, lassen Sie die Website anwaltlich prüfen und aktualisieren.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

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So arbeitet Allroundlegal in der Datenschutzberatung

Datenschutz funktioniert nur dann zuverlässig, wenn er in die täglichen Abläufe integriert ist – nicht als Einmalprojekt, sondern als laufender Prozess. Allroundlegal arbeitet deshalb bevorzugt in einer längerfristigen Betreuungsbeziehung, die auf monatlich fixen Pauschalen basiert. Das ermöglicht:

  • Planbare Kosten: Keine Stundenabrechnung, kein Zögern vor jeder Rückfrage. Datenschutz wird zur kalkulierbaren Position im Budget.
  • Proaktive Begleitung: Allroundlegal informiert über relevante Rechtsänderungen, neue Aufsichtsbehördenentscheidungen und technische Entwicklungen, die Ihr Unternehmen betreffen.
  • Kurzfristige Erreichbarkeit: Bei akuten Fragen – etwa nach einer möglichen Datenpanne – steht das Team zeitnah zur Verfügung.
  • Einheitliche Ansprechpartner: Kein Neustart bei jeder Anfrage: Der externe DSB kennt Ihre Prozesse, Ihre Systeme und Ihre Risikolage.

Für Unternehmen, die keine laufende Betreuung benötigen, sind auch Einzelmandate möglich – für konkrete Projekte wie die Erstellung einer Datenschutzerklärung, ein Audit oder eine Schulungsmaßnahme.

Kontaktieren Sie uns für ein erstes Gespräch – ob zur Klärung eines konkreten Anliegens oder zur Frage, welches Betreuungsmodell für Ihr Unternehmen am besten passt.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Datenschutzberatung

Ein externer Datenschutzbeauftragter berät und unterstützt das Unternehmen bei der Umsetzung der DSGVO und anderer datenschutzrechtlicher Anforderungen. Er überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften, ist Ansprechpartner für Mitarbeitende, Geschäftsleitung und Aufsichtsbehörden, unterstützt bei Datenschutz-Folgeabschätzungen und begleitet das Unternehmen bei Datenpannen. Anders als ein interner DSB hat er keine arbeitsrechtlichen Bindungen und kann flexibel und spezialisiert eingesetzt werden.

Die Kosten für externe Datenschutzberatung hängen vom Umfang der Verarbeitungstätigkeiten und der gewünschten Betreuungsintensität ab. Allroundlegal arbeitet bevorzugt mit monatlich fixen Pauschalen, die vorab vereinbart werden – ohne Überraschungen bei der Abrechnung. Für Einzelprojekte (Audit, Datenschutzerklärung, Schulung) sind auch projektbasierte Konditionen möglich. Ein erstes Gespräch zur Einschätzung des Aufwands ist kostenfrei.

Ja. Die meisten Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragten können ortsunabhängig wahrgenommen werden – Beratung per Telefon oder Videokonferenz, Dokumentenprüfung, Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und Betroffenenbearbeitung. Bei Bedarf sind Präsenztermine möglich, etwa für Mitarbeiterschulungen oder initiale Bestandsaufnahmen. Allroundlegal betreut Unternehmen bundesweit.

Die Erstberatung beginnt mit einem Gespräch über die wesentlichen Verarbeitungsprozesse im Unternehmen, die eingesetzten Systeme und den bisherigen Stand der Datenschutzumsetzung. Darauf aufbauend wird eingeschätzt, wo die größten Compliance-Lücken bestehen und welche Maßnahmen priorisiert werden sollten. Das Ergebnis ist ein klares Bild der Situation und ein konkreter nächster Schritt – kein allgemeines Handout, sondern eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Einschätzung.

Gesetzlich verpflichtet sind Unternehmen, in denen in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigt sind, sowie Unternehmen, die besondere Datenkategorien verarbeiten oder geschäftsmäßig Daten übermitteln. Auch Unternehmen unterhalb dieser Schwelle profitieren von einem externen DSB: als strukturierte Unterstützung, als Nachweis gegenüber Partnern und als frühzeitiger Schutz vor Compliance-Risiken.

Eine Datenschutzschulung bei Allroundlegal ist auf die Zielgruppe und das Unternehmen zugeschnitten: Welche Daten werden verarbeitet, welche Alltagssituationen sind datenschutzrechtlich relevant, was müssen Mitarbeitende bei E-Mails, Ausdrucken, USB-Sticks und Kundendaten beachten? Die Schulung wird dokumentiert. Auf Wunsch können separate Einheiten für HR, Marketing, IT oder die Geschäftsführung angeboten werden.

Ein jährliches Audit ist eine sinnvolle Grundlage, um die laufende Compliance zu überprüfen und Veränderungen im Unternehmen zu erfassen. Darüber hinaus empfiehlt sich ein anlassbezogenes Audit bei Einführung neuer Systeme oder Prozesse, bei Übernahmen oder Umstrukturierungen sowie bei Änderungen im Datenschutzrecht. Für Unternehmen mit einem externen DSB ist das Audit oft Bestandteil der laufenden Betreuung.

Eine Datenschutzerklärung nach Art. 13, 14 DSGVO muss alle Verarbeitungen personenbezogener Daten transparent machen: wer verarbeitet, zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage, wie lange und an wen die Daten übermittelt werden. Alle eingesetzten Tools – Analytics, Newsletter-Systeme, Social-Media-Plugins, Kontaktformulare – müssen aufgeführt werden. Zusätzlich müssen Betroffenenrechte und Widerspruchsmöglichkeiten beschrieben sein.

Der Schwerpunkt der Datenschutzberatung bei Allroundlegal liegt auf Unternehmen. Privatpersonen, die Fragen zu Betroffenenrechten haben – etwa zum Auskunftsrecht, zur Löschung von Daten oder zu einer möglichen Datenschutzverletzung durch ein Unternehmen – können sich ebenfalls an Allroundlegal wenden. Die konkrete Unterstützungsmöglichkeit wird im Einzelgespräch erörtert.

Anwaltliche Datenschutzberatung lohnt sich immer dann, wenn es nicht nur um technische Umsetzung, sondern um rechtliche Bewertung geht: Ist eine bestimmte Verarbeitung DSGVO-konform? Welche Rechtsgrundlage greift? Wie ist eine Datenpanne zu melden? Wie antworte ich auf eine Betroffenenanfrage rechtssicher? Ein auf Datenschutzrecht spezialisierter Anwalt kann diese Fragen präzise beantworten – und im Streitfall vor Aufsichtsbehörden und Gerichten vertreten.

Rechtsgebiet

Rechtsanwältin