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Montag – Freitag 9:00 – 18:00
Ob Sie als Musiker, Autor, Influencer, Unternehmen oder Privatperson agieren – der Umgang mit Medien begleitet uns ständig. Medienrecht ist eine Querschnittsmaterie, die Vorschriften des öffentlichen Rechts, des Zivilrechts und des Strafrechts miteinander verknüpft und damit auf eine Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zurückgreift. Den Rahmen setzt das Grundgesetz (GG), das die Freiheit der Meinung, der Presse, des Rundfunks, des Films und der Information sichert. Daran schließen sich Teilrechtsgebiete wie Urheberrecht, Telekommunikationsrecht, Presserecht und Rundfunkrecht an, die jeweils eigene Schwerpunkte setzen und sich in der Praxis vielfach überschneiden.
Eine zentrale Rolle nimmt dabei das Urheberrecht ein, denn es schützt geistige Schöpfungen wie Texte, Musik, Fotos, Videos und Software und regelt, wer ein Werk nutzen, vervielfältigen oder veröffentlichen darf. Gerade im digitalen Alltag – beim Teilen von Inhalten in sozialen Netzwerken, beim Einbetten von Videos oder bei der Nutzung von KI-generierten Inhalten – entstehen schnell urheberrechtliche Fragen, die ohne juristische Einordnung kaum zu beantworten sind. Regelungsgrundlage sind unter anderem Bundesgesetze wie das Urheberrechtsgesetz (UrhG), das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG), ergänzt durch europäische Richtlinien sowie Landesgesetze wie Landesrundfunk- und Landesmediengesetze. Sie bestimmen, wie mit Medien in digitaler oder analoger Form, im Internet oder auf Datenträgern umzugehen ist. Im deutschen Paragraphendschungel kann man dabei schnell den Überblick verlieren. Als Kanzlei im Medienrecht klären wir Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten auf – damit Sie den Durchblick behalten, kontaktieren Sie uns.
Als Rechtsanwalt im Medienrecht beraten und vertreten wir Sie in allen Belangen. Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem die folgenden Leistungen:
Abmahnverfahren
Urheberrechtsangelegenheiten
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