Wenn das Recht plötzlich zu Ihrem Thema wird – kämpfe ich an Ihrer Seite.

Fachanwalt Urheberrecht und Medienrecht Köln

Medienrecht - Rechte rund um Fotos, Beiträge und Likes

Medienrecht begegnet uns täglich – im digitalen Zeitalter sind Medien dauerhafte Begleiter. Wer Bilder auf Messenger-Diensten teilt, einen Podcast erstellt oder auf einer Party Musik abspielt, unterliegt dabei gesetzlichen Regelungen. Sie gewährleisten den Schutz geistigen Eigentums und der freien Meinungsäußerung. Auf diese Weise kann sich der Rundfunk gegen staatliche Eingriffe zur Wehr setzen. Auch Privatpersonen müssen mit Unterlassungsklagen und Abmahnungen rechnen, wenn sie gegen das Medienrecht verstoßen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie mit den rechtlichen Vorgaben beim Umgang mit Medien vertraut sind. Mit uns als Rechtsanwalt im Urheber- und Medienrecht haben Sie den Durchblick. Wir beraten und vertreten Sie in allen Belangen, sei es bei digitalen oder analogen Medien.

Medienrecht - was umfasst dieses Rechtsgebiet?

Ob Sie als Musiker, Autor, Influencer, Unternehmen oder Privatperson agieren – der Umgang mit Medien begleitet uns ständig. Medienrecht ist eine Querschnittsmaterie, die Vorschriften des öffentlichen Rechts, des Zivilrechts und des Strafrechts miteinander verknüpft und damit auf eine Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zurückgreift. Den Rahmen setzt das Grundgesetz (GG), das die Freiheit der Meinung, der Presse, des Rundfunks, des Films und der Information sichert. Daran schließen sich Teilrechtsgebiete wie Urheberrecht, Telekommunikationsrecht, Presserecht und Rundfunkrecht an, die jeweils eigene Schwerpunkte setzen und sich in der Praxis vielfach überschneiden.

Eine zentrale Rolle nimmt dabei das Urheberrecht ein, denn es schützt geistige Schöpfungen wie Texte, Musik, Fotos, Videos und Software und regelt, wer ein Werk nutzen, vervielfältigen oder veröffentlichen darf. Gerade im digitalen Alltag – beim Teilen von Inhalten in sozialen Netzwerken, beim Einbetten von Videos oder bei der Nutzung von KI-generierten Inhalten – entstehen schnell urheberrechtliche Fragen, die ohne juristische Einordnung kaum zu beantworten sind. Regelungsgrundlage sind unter anderem Bundesgesetze wie das Urheberrechtsgesetz (UrhG), das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG), ergänzt durch europäische Richtlinien sowie Landesgesetze wie Landesrundfunk- und Landesmediengesetze. Sie bestimmen, wie mit Medien in digitaler oder analoger Form, im Internet oder auf Datenträgern umzugehen ist. Im deutschen Paragraphendschungel kann man dabei schnell den Überblick verlieren. Als Kanzlei im Medienrecht klären wir Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten auf – damit Sie den Durchblick behalten, kontaktieren Sie uns.

Meinungsäußerung und die Folgen von Verstößen

Durch Medien werden Meinungen und Tatsachen verbreitet. Die Meinungsfreiheit stößt jedoch an Grenzen. Neben Schmähkritik und Beleidigungen können auch wahre Tatsachenbehauptungen unzulässig sein. Dies ist im Rahmen einer Abwägung mit den Schutzgütern des Betroffenen, etwa seinem Persönlichkeitsrecht, zu prüfen. Hierbei sind beispielsweise die Schwere der Beeinträchtigung sowie die Wahrheit oder Unwahrheit der Aussage zu berücksichtigen. Werden über Medien unzulässige Äußerungen verbreitet, kommen zivilrechtliche Ansprüche in Betracht. Diese können auf Unterlassung der Äußerung und Verbreitung oder auf Gegendarstellung beziehungsweise Richtigstellung/Widerruf gerichtet sein. Daneben können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Das ist etwa der Fall, wenn hate speech zu einem Umsatzeinbruch führt. Auch immaterielle Schäden wie die Verletzung der persönlichen Ehre können zu erheblichen Schadensersatzansprüchen führen. Ob eine Meinung unwahr war oder das Persönlichkeitsrecht verletzt wurde, muss grundsätzlich der Betroffene beweisen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Beweislast jedoch umkehren. Durch moderne Kommunikation und Digitalisierung verbreiten sich hate speech, Hetze und Lügen besonders schnell. Sind Sie Opfer solcher Methoden? Werden Sie aufgrund eines Posts verklagt? Als Rechtsaanwalt im Medienrecht sind wir darauf spezialisiert, Ihre Rechte im Internet zu verteidigen.

Das Urheberrecht

Der Schöpfer eines Werkes ist dessen Urheber. Das Urheberrecht schützt die schöpferische Leistung und deren kommerzielle Verwertbarkeit. Reine Ideen begründen kein Urheberrecht. Vielmehr muss der Urheber ein persönliches, originelles Werk schaffen. Geschützt sind insbesondere Sprachwerke, Werke der Musik, der bildenden Kunst, Lichtbild- und Filmwerke sowie Computerprogramme. Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schöpfung des Werkes – eine Anmeldung oder Registrierung ist nicht erforderlich. Es endet erst siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers. Sind mehrere Personen am Entstehungsprozess beteiligt, können sie das Urheberrecht gemeinsam innehaben. Die Urheberschaft selbst kann allerdings nicht übertragen werden. Der Urheber behält stets das Urheberpersönlichkeitsrecht, das ihm etwa das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft sowie auf Schutz vor Entstellung seines Werkes sichert. Die Verwertungsrechte hingegen – beispielsweise Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder Sendung – können durch Lizenzen einfach oder ausschließlich eingeräumt werden. Daneben gelten gesetzliche Schranken wie das Zitatrecht oder die Privatkopie, die eine eingeschränkte Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers erlauben. Verwertet jemand ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne die entsprechenden Rechte, kann der Urheber Schadensersatz sowie Unterlassung verlangen. Insbesondere im Internet kann dies zu empfindlichen Schadensersatzansprüchen führen, etwa wenn durch eine Verlinkung auf eine urheberrechtswidrige Nutzung hingewiesen wird oder Inhalte auf Plattformen hochgeladen werden, ohne dass die Nutzungsrechte geklärt sind. Eine wachsende Bedeutung haben Verwertungsgesellschaften wie GEMA und VG Wort, die die Rechte ihrer Mitglieder bündeln und Vergütungen einziehen. Mit der Umsetzung der europäischen Urheberrechts-Richtlinie und dem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) wurden zudem die Pflichten von Online-Plattformen deutlich erweitert. Auch der Umgang mit KI-generierten Inhalten wirft neue urheberrechtliche Fragen auf – etwa, wem Texte oder Bilder gehören, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt wurden. Oft sind Urheber ratlos, wenn ihre Werke im Netz auftauchen. Auch als ahnungslose ‚Täter‘ können sie in der digitalen Welt schnell Urheberrechtsverletzungen begehen. Als Rechtsanwalt im Bereich Urheber- und Medienrecht klären wir auf, welche rechtlichen Aspekte Sie beachten müssen. Wir schützen Ihr Urheberrecht.

Presserecht und seine Beschränkungen

Das Presserecht gehört zum Medienrecht und umfasst den Rechtsrahmen für die Presse. Der Pressebegriff ist weit gefasst und schließt sämtliche Druckerzeugnisse mit ein. Neben klassischen Medien zählen dazu auch digitale Informationsträger. Die Pressegesetze der Länder legen bestimmte Vorgaben fest, etwa zur Impressumspflicht, zur Verantwortlichkeit für Beiträge und zum Recht auf Gegendarstellung. Verantwortung für Beiträge kann nicht nur den Autor, sondern auch den Verbreiter treffen. Die Pressefreiheit ist umfassend, jedoch kennt auch das Presserecht klare Grenzen. Waren Sie Opfer schlechter Berichterstattung oder wurden Sie wegen eines Beitrags abgemahnt oder verklagt? Dann stehen wir an Ihrer Seite. 

Vorgehensweise bei Abmahnungen

Ob Filesharing, Verstöße gegen die Impressumspflicht nach dem Telemediengesetz (TMG) oder das Posten eines Fotos ohne Lizenz – bei Verstößen im Medienrecht folgt häufig eine Abmahnung durch einen Rechtsanwalt. Abmahnungen sind außergerichtliche Einigungen und daher schneller sowie kostengünstiger als Gerichtsverfahren. Damit verbunden sind in der Regel die Unterlassung der weiteren Rechtsverletzung sowie Schadensersatzansprüche. Da bei Abmahnungen oft hohe Summen im Raum stehen, ist es wichtig, dass sie gerichtsfest formuliert sind. Holen Sie anwaltlichen Rat ein, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben oder selbst abmahnen möchten. Wir beraten, prüfen und verfassen Abmahnungen bei Verstößen im Medienrecht

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

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Jahrelange Praxiserfahrung an Ihrer Seite

Medien begleiten uns täglich. Deshalb ist es wichtig, dass Sie rechtssicher agieren. Als Rechtsanwalt im Bereich des Urheber- und Medienrechts kennen wir die einschlägigen Rechte und Pflichten. Ob Influencer, Redakteur, Künstler, Musiker, Unternehmen oder Privatperson – mit unserer langjährigen Praxiserfahrung beraten und vertreten wir Sie in allen Fragen des Medienrechts. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um den Sachverhalt zu schildern. Wenn Sie unser Mandant sind, beginnen wir umgehend mit der Bearbeitung Ihres Einzelfalls. Selbstverständlich arbeiten wir vertraulich mit Ihnen zusammen und übernehmen gerne die gesamte Korrespondenz mit der Gegenseite, dem Gericht und weiteren Beteiligten. Gemeinsam versuchen wir, Ihre Wünsche und Interessen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten umzusetzen. Unser Ziel ist die außergerichtliche Streitbeilegung, etwa durch eine Abmahnung; falls erforderlich, setzen wir Ihr Recht auch vor Gericht durch.

Unsere Leistungen für Sie

Als Rechtsanwalt im Medienrecht beraten und vertreten wir Sie in allen Belangen. Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem die folgenden Leistungen:

  • Abmahnverfahren

  • Urheberrechtsangelegenheiten

Das Medienrecht bestimmt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit Medien. Grundsätzlich darf jede Person Medien nutzen, um beispielsweise ihre Meinung zu äußern oder sich zu informieren. Das Äußern von Meinungen, das Teilen von Fotos oder das Herunterladen von Musik kann jedoch die Urheber- oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen.
Das Medienrecht stellt eine Querschnittsmaterie dar, die verschiedene Teilrechtsgebiete vereint, wie etwa Urheberrecht, Telekommunikationsrecht, Presserecht und Rundfunkrecht. Hierbei sind nicht nur verschiedene Bundesgesetze, sondern auch landesrechtliche Regelungen, europäische Vorgaben und zahlreiche weitere Vorschriften zu berücksichtigen.
Das Internetrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern fasst sämtliche Gesetze zusammen, die mit dem Internet in Berührung kommen. Dazu gehören zivilrechtliche Vorschriften, etwa im Umgang mit Verwertungsrechten, aber auch Regelungen zur Impressumspflicht.
Man darf nur Inhalte veröffentlichen, an denen man selbst die Rechte besitzt. An einem selbst erstellten Foto, einem Musikwerk oder einem Text besitzt der Autor bzw. Künstler das Urheberrecht und kann diese Werke veröffentlichen. Manche Werke stellen Urheber unter bestimmten Bedingungen zur freien Nutzung zur Verfügung und dürfen daher gepostet werden.
Gemäß dem Grundgesetz (GG) steht der Presse die Pressefreiheit zu. Dazu gehören sämtliche Druckerzeugnisse, die zur Verbreitung bestimmt und geeignet sind. Die Presse kann Informationen ungehindert beschaffen, aufbereiten und publizieren. Dabei ist jedoch das Persönlichkeitsrecht Dritter angemessen zu wahren.
Das Urheberrecht gewährt dem Schöpfer eines Werkes umfassende Befugnisse hinsichtlich dessen Nutzung und Verwertung. Es ist nicht übertragbar. Die Verwertungsrechte an einem Werk können jedoch vom Urheber veräußert werden. Nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) erlöschen diese 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Wurde das Urheberrecht durch eine rechtswidrige Nutzung, Verwertung oder Verbreitung verletzt, kann der Urheber einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Zusätzlich ist ein Schadensersatzanspruch möglich, um den wirtschaftlichen Schaden auszugleichen.
Verstößt jemand gegen das Urheber- oder Persönlichkeitsrecht, können Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sowie ein Anspruch auf Widerruf beziehungsweise Richtigstellung in Betracht kommen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, gegen einen Verstoß mittels Abmahnung vorzugehen.
Auch Privatpersonen können gegen Urheberrechtsverletzungen, Eingriffe in ihre Persönlichkeitsrechte oder etwa Verstöße gegen die Impressumspflicht vorgehen; ihnen stehen hierfür Mittel wie eine Abmahnung oder ein Klageverfahren zur Verfügung.
Wurde ein Foto von Ihnen veröffentlicht, können Sie zunächst die Betreiberplattform kontaktieren und das Bild melden. Zudem können Sie die verantwortliche Person wegen der Verletzung Ihres Urheber- oder Persönlichkeitsrechts abmahnen und gegebenenfalls ein Unterlassungsverfahren einleiten.

Rechtsanwältin